Schon mal betrogen worden?

Mittwoch, den 15. November 2023 um 06:00 Uhr Gut zu wissen - Internet & Computer
| Drucken |

Autoliebe - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Die "Initiative Sicherer Autokauf im Internet" (ISAK) informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über Sicherheitsfragen bei Onlinekäufen, insbesondere über den sicheren Erwerb über  das Internet. Gemeinsam bieten die Fahrzeugmärkte Autoscout24 und mobile.de sowie Kleinanzeigen und der ADAC mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes konkrete Hilfestellungen bei kritischen Situationen oder Betrugsverdacht.

Wer ein Auto privat kaufen oder verkaufen möchte, sollte einiges beachten. Dabei lauern Gefahren, u. a. beim Versand vertraulicher Dokumente, der Zahlungsabwicklung oder dem Ummelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle oder Versicherung.

Ein Beispiel: Fahrzeugabholung durch Dritte

Wenn die vermeintliche Käuferin oder der vermeintliche Käufer sich bei dem persönlichen Treffen mit Ihnen – zum Abschluss des Kaufvertrages oder zur Fahrzeugübergabe – durch einen Dritten vertreten lässt, sollten Sie vorsichtig sein.

Auch, wenn die dritte Person eine Vollmacht und Kopien der Ausweispapiere des angeblichen Käufers vorgelegt. Die Dokumente könnten gefälscht sein. Oft wurden sie zuvor jemandem gestohlen. Außerdem könnte es sein, dass man Ihnen eine gefälschte Bestätigung der Überweisung des Kaufpreises per E-Mail zeigt. Solch eine „Quittung“ ist grundsätzlich kein Beweis dafür, dass tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist.

Wird das Fahrzeug im Anschluss an einen weiteren ahnungslosen Käufer weiterverkauft, haben die Betrüger mit Ihrem Fahrzeug Geld verdient. In so einem Fall kann es zwar sein, dass Sie Ihr Auto zurückbekommen, da der ebenfalls reingelegte zweite Käufer rechtlich kein Eigentum an dem Fahrzeug erwerben kann und es an den ursprünglichen Eigentümer – an Sie – herausgeben muss.

Dennoch: Mit dieser Masche wird sowohl der ursprüngliche Verkäufer betrogen, der nicht den Kaufpreis erhält, als auch der nachfolgende Käufer, der trotz Kaufpreiszahlung kein Fahrzeug erhält, beziehungswiese dieses wieder herausgeben muss.

Mehr dazu: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicherer-autokauf/betrug-beim-autokauf/


Gut zu wissen

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat die Aufgabe, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medienvertreter und in der Prävention Tätige über Erscheinungsformen der Kriminalität aufzuklären und Schutzempfehlungen zu vermitteln. In einem von Bund und Ländern finanzierten Programm entwickelt man Konzepte, Medien und Initiativen, die bundesweit von den Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit genutzt und umgesetzt werden. Die entsprechendem Publikationen sind kostenlos bei der Polizei erhältlich.

Quelle Text: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes